Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der GPR Bauträger & Generalplanungs GmbH, der GPR Bau- und Handels GmbH oder der GPR Facility Services GmbH und dem Besteller gelten (auch für alle zukünftigen Geschäfte) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Durch Bestellung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angebot oder Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Preise und Zahlung
Die GPR Bauträger & Generalplanungs GmbH, die GPR Bau- und Handels GmbH sowie die GPR Facility Services GmbH sind während der Auftragsabwicklung berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der durchgeführten Teilleistungen zu fordern. Der Rechnungsbetrag ist spätestens netto 14 Tage nach Rechnungslegung fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten, die für alle EG-Länder gilt. Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht von uns zu vertreten sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Rücktritt / Änderungen vom Vertrag
Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag oder ein Widerruf übertragener Leistungen aus einem Grund, den nicht GPR Bauträger & Generalplanungs GmbH, die GPR Bau- und Handels GmbH oder die GPR Facility Services GmbH zu vertreten hat, gebührt uns die volle Vergütung der abgeschlossenen Leistungen. Dauert eine Unterbrechung der Gesamttätigkeit länger als 3 Monate, so kann jeder Vertragspartner den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Auftraggeber kann außerdem vom Vertrag zurücktreten:
- wegen teilweiser oder gänzlicher Nichtdurchführung des Projektes
- wenn unsere Leistungen trotz schriftlicher Aufforderungen unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
Liefertermine
Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen hat der Auftraggeber (Kunde) keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistung
Wir haften für unsere Tätigkeiten nur insofern eine Gewährleistungsfrist unter Abgeltung eines dafür notwendigen Honorars vertraglich vereinbart wurde.
Eigentumsvorbehalt
Bis zum endgültigen und unwiderruflichen Zahlungseingang aller Ansprüche gegen den Auftraggeber behalten wir uns das Eigentum vor. Darüber hinaus gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist St. Pölten. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Sollte ein nicht wesentlicher Teil dieses Vertrages unter irgendwelchen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.